Eher engloamerikanische Rechtstradition des 'case law'Englischer Salon Schlossemblem menschlichen Kennens und Könnens - zur HauptansichtenseiteRömischer Salon Eher römische Rechtstradition für allumfassend erdacht, äh gegeben, gehaltener Rechtsvorsorge.

Juristische Modalutät - zur nächst 'höheren'

Juristische Modalität – insbesondere die Rechtssetzungen und Rechtsfindungen betreffend, doch an bzw. in jedem Ding und Ereignis, zumal durch das Verhalten von/als Rechtssubjekte/n wahrnehmend, zu unterscheiden, bis zu entscheiden.

Schlossfüherin knixst Ihnen einen, gar objektiviereden, Schritt zurück

Ja – mehrerlei Räume, gar (istituzionali) des Rechts – ‚mit‘, anstatt ‘(l)on(e)ly as, Herrschafts- äh Durchsetzungsvor/nachzimmer/n (am/im ‚Grünen Treppenhaus‘) zur, bis von, na klar der Ethik/en her/hin, zur/genen persönliche, äh gesellschaftliche/n Sozio-Ökonomie/n des/der Gemeinwesen/s. – Denn Rechtstreue  wäre und verlangt schon so Einiges (zumal in/an/von/gegen Überzeugungsfragen).

 

 

 

 

 

 

 

zum Grösseren

[Abbs. Englischer / Römischer Salon]

zum doch etwas  'kleiberen'

[Geheimnisverratsverdächtig] [Hier geht es um juristische Aspekte alles Vorfindlichen, bis  Rechtswissenschaft/enRechtsberatung erhalten Sie bekanntlich allenfalls/höchstens anderswo] Hello George/ina!Der immerhin allegorisch( hrtangezogen)e Grundriss des des allerdings menschenheitlichen Wissens- und Könnensschlosses zu Komposition am Gedankenfluss, verortet Salons dreizehnter, also der juristischen Modalität, im Nordosten des Josefsbaus‘/Könnentrakts (nahe beim/am ‚Wissen‘, äh Wahrnehmen) auf dem Reproduzierbarkeiten-Felsen, eng benachbart mit jenen Räumen der Ethiken, deren ja ebenfalls Mehrzahl eine eher noch größere, indoeuropäische Singulardenkselbstverständlichkeit erschreckend verstörende Ungeheuerlichkeit entblößt.   [Abendländischer ‚Horror pluralis‘ stellt den nekannten #hier‚Horror vacuii‘, die Furcht/en vor Leerem(-Nichts) derart ‚weit in den Schatten‘, dass er beinahe unbemerkt verborgen/verstellt umso  wirkmächtiger]

[Upsdas‘ (jeweilige) Recht, genauerGesetz‘, ist/wird zwa und immerhin #hierformell richtig (und vor allem gültig) – doch weder erstreckt oder ergibt sich diese/seine Richtigkeit  auf/aus #hiermaterieller/‚inhaltlicher‘ Korrektheit, Nützlichkeit noch hängst sie von Einhaltungen/Befolgungen/Anwendungen/Defizitten ab] Schlossfüherin ganz persönlichLaw and/oder – mit der ganzen, genauesten, tolleranzlos/rigoros blinden Strenge, Härte und Schärfe des Gesetzes (respektive des dafür Gehaltenen, bis als solches, oder gleich des an dessen Stelle, Gewollten)  vorzugehen, erscheint ja manchen Menschen populär, bis immer wieder ungenügend konsequent angewandt,  um – gar mit (und wäre es auch nur/immerhin Rechts-)Frieden verwechselte – dauerhafte Ruhe/‚Sicherheit‘ (oder immerhin hinreichend synchron empfundene Gefolgschaft aller) zu schaffen. Gefängnisse und Torturen [Im Gegensat zum hyperreal omnipräsent vorherrschenden Eindruck bildet/deckt ja nicht etwa das Strafreckt das juristische Haupttätigkeitsfeld ab] Immerhin/Ausgerechnetbiblisch‘ gilt aber sogar als bestenfalls ungebildet, wer ‚das Gesetz/die Tora‘ prinzipiell strikt auslegt, da unerbittlich wörtliche [summenverteilungsparadigmatisch schwarz-weisse / zweiwertige entweder-pder] Rechtsdurchsetzung, zumal (so oft explizit 'im Namen Gottes, der Gerechtigkeit', des Gemeinwohls bis gleich kulturalistisch/naturalistisch ‚des Volkes‘) in der Menschen Hände genommene, Rache ist/wird (vgl. dazu apostolisch etwa: Johannes 8: ‚Wer selbst völlig ohne jede Zielverfehlungen/«Sünde» ist, der beginne die Hinrichtung‘ sowie rabbinisch etwa Makkot 7a: ‚ein oberster Gerichtshof der einmal in sieben/siebzig Jahren ein Todesurteil verhängt ist als «schändlich, zerstörerisch» zu bezeichnen‘ und Sanhedrin 6b zeigt, gemäß Sprüche 3,17 und mit Jesaja 59.8, alles geht um qualifizierten Frieden/SCHaLoM שלום nicht um grausam wirksame Macht). Artig kopft Ihre Zofe 'für' Sie lieber den Teppich - oder: Was schließlich aus/von dieser Theorie heraus- bzw. abfällt.Und immerhin Taschendiebe hatten, bis haben, bekanntlich den weitaus besten kriminellen Ertrag während der Spektakel bei Exekutionen anderer (Beutelschneider). – Strafen, insbesondere gerade drakonische, haben (durchaus im Unterschied zu so manchen – gar micht allein unerwartbar/unerwarteten – Kontrollen) empirisch weit weniger abschreckende Wirkungen/Bedeutung – als, dass sie Befürchtungen bannen/begrenzen können und/oder sollen, von (zumal derart streng) Verbotenem betroffen zu werden, sich selbst (also gleich vor beidem [Opfer oder gar Täter zu werden] geschützt/abgesichert zu fühlen); und Bestrafungen sind vorwiegend (etwa möglichst reparierend ausgleichen sollen) der Sühne (sowie deutliche Erinnerungen an / bedrohliche Vorstellungen von besonders gerne Vermiedenes motivational stehts allen Intensionen) dienlich.

JURUSTIK in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...Ich, bis wir, erheben durchaus Ansprüche, dass die  formelleups Willkür. ähGesetztheit‘, geltenden Rechts, der materiellen Rechtfertigung, ihrer/über Inhalte, bedarf. Insofern genügt es auch nicht etwa ‚geltendes Recht  durchsetzen‘ zu s/wollen – dessen, gerad des mithin/ohnehin deutungsbedürftig ‚in/aus Stein gehauenen‘ noachidischen bis gesellschaftsvertraglichen ברית Bundes,  Gestaltung/Fortschreibung bleibt legitimierbar.  Revision – so sagt diese Fachbezeichnung hat nochmal nachzusehen, allerdings ‚nur‘ ob ‚Rechtsmängel‘ bei der vorliegenden/vorinstanzlichen Entscheidung zu rügen. Wogegen (in der Regel vorhergehnde)  Berufung/Appellation zusätzlich nocheinmal nachsieht welche/was an ‚Tatsachen‘/Beweisen vorlag respektive noch beizubringen wäre/ist.

[In schwarz-weißen Schuluniformen mit nun rotem Blazer und als weiße Debütanntinnen treten hier 12 tiefere Modalitäten vorsichtig ein.]

 

Hello George/ina!Die (hingegen – zumal  Ethik und  Pistrik gegenüber) eher etwas infantristische auch inkrementalistische Herangehensweise juristischen Denkens, eben in eher kleinen Sprüngen/Schritten (statt vom großen Ziel und dessen – bei Berücksichtigung aller Menschen und Interessen in der Regel – prekären Konsens[un]fähigkeiten, gar bereits im Vorhinein feststehender, also durchzusetzender – statt erst aufwendig, bis überraschend, zu findender – Entscheidungen) eröffnet auch so manche unpopuläre Möglichkeit zur Sorgfalt und gar Akzeptanz, bis Kontingenz.in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

Artig kopft Ihre Zofe 'für' Sie lieber den Teppich - oder: Was schließlich aus/von dieser Theorie heraus- bzw. abfällt.Ein zuverlässig aufgeklärter Richter wird dem Beklagten sagen: „Mein lieber Angeklagter, man hat Dir zwar gesagt, ‚hier werde ohne Ansehen der Person geurteilt, nur allein das Gesetz gelte‘. – Ich aber sage Dir: ‚Wenn Du weiterhin an Deinen Nägeln kaust, dann erhältst Du allein bereits dafür drei Monate mehr aufgebrummt‘“. (Bazon Brock)

 

[Abbs. Marschkolonne and British High Court judges im Ornat] Der/Des Jurist/in(nen) eher ‚infantristische‘, ‚Schritt für Schritt‘, Herangehensweise – vermag zwar keineswegs immer, und schon gar nicht sofort, sicher zu stellen, dass dem (zumal dem ‚kollektiven‘ bzw. ‚dafü' gehaltenem) Rechtsempfinden genügt/entsprochen wird (in diesem Lichte erscheinen die vorfindlichen Akzeptanzprobleme insgesamt – also nicht unbedingt in jedem Einzelfall – verglichweise gering auszufallen, wo der ÄRechtsfriede‘ eintritt/gewahrt); schon eher genügen solche Vorgänge gelungenfalls/‚idealerweise‘ der Systematik, eben nicht allein intuitiv/‚spontan‘ nachvollziehbar transparent,(anstatt etwa leicht, von vorne herein derart/dahingehend überschaubarer) Verfahrensordnung (dass das ‚richtige‘, oder immerhin das zu ‚erwartende, Prozessergebnis‘ – namentlich als ‚Strafmass‘ oder ‚Recht bekommen‘ – vorher feststünde/gegeben sein müßte – der Prozess also ‚eigentlichüberflüssig, äh [all] die Anderen/Unterliegenden des Besseren belehrend/überzeugend, oder ‚wenigstens kurz‘ ... Sie wissen schon).  [Spätestens ‚Populisten‘ entlarven sich wider, sogar/gerade ‚Sieger‘ qualifizieren sich, rechtsstaaliche Verfahren]

Artig saugt Ihre Zofe 'für' Sie lieber den TBoden - oder: Was schließlich aus/von dieser Theorie heraus- bzw. abfällt.Genauso gründlich, bis entlarvend, dass es auch (im Prozess) nicht darum gehen darf einer Partei (und zwar inklusive, und aus, individuell zurechenbar schuldiger Individuen) künftig jede legale Existenz – gleich gar an diesem Ort – völlig zu verunmöglichen. Qualifizierter Rechtsfriede (auch zwischen ihen) wäre ja nicht durch so hinreichend großen Verbannungsabstand hergestellt/ersetzkich, dass diese Parteien einander nie mehr begegnen (dürfen bis können).

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...Ergebnisse des #hier3-0jährigen Krieges in Europa (zentral 1618-1648, mit/in England etwas früher beginnend) - mit seiner beinahe ebenso nachhaltig vergessenen, wie erschreckenden Konsequenz, zwar beinahe alle ‚glaubendenMeschen beseitigt, aber eben empirisch keine (theo-logusche) Auflösung der Unvereinbahrkeiten ihrer ‚antagonisiertenGlaubensauffassungen gebracht, zu haben – zeigen wohl, dass bzw. wie hinreichend verbindlich eingehaltene, bis durchgesetzte, rechtliche Vereinbarungen schrittweise sogar Koexistenz-Fähigkeiten divergierender Denkpositionen bis  ‚Glaubensüberzeugungen‘, in eben nicht identischen/einander nicht notwendigerweise komplementär ergänzenden, aber eben doch neben- bis miteinander existieren könnenden, Verhaltensweisen, zulassen.

 

Dass Menschen und deren soziale Figurationen nicht nur/immerhin ‚vom, oder durch das, Recht geschützt werden sollen/können‘ – sondern auch ‚des Schutzes vor dem Recht (und vor seiner jeweiligen Anwendung – gar dirch dasselbe, bis höherrangiges)‘ bedürfen – gehört wohl ebenfalls zu den größeren/unbeliebteren historischen Überraschungen.

 

 Ganz ohne Rechtsgrundlage geht legalerweise (im Unterschied, bis Gegensatz, zum Verhaltensfaktischen, [deswegen] gar nicht notwendigerweise immer gleich[] illegalen, Geschenen) überhaupt Nichts. Denn ‚richtig oder falsch‘ bzw. ‚dazwischen (zumindest: noch) nicht entscheidbar erfordert den Vorstellungshorizont eines ‚nicht nur der individuellen Willkür bekannt sein/werden könnenden Gesollten‘. So ist ja gerade ‚drei mal drei‘ erst und nur in jenem des (und sei/wäre dies auch noch so selbstverständlich unterstelltes) Dezimalsystems gleich neun – sowie dessen unendlich veile Äquivalente (wie 10% von 90 pp.).

 

Zulässigkeits- und Zuständigkeitsfragen sind also sehr wichtige Formalien, die längt nicht immer und nicht überall gegeben sind – wo/weil die Sachverhalte, oder gar die strafrechtliche Schuld, von keiner Prozesspartei bestritten werden. (Doch sind/werden Sie in akademischen Prüfungen angehlten auch dann eine Entscheidung in der Sache durchzuführen, wenn Sie das ganze Verfahren an diesen wichtigen Hürden der Klageabweisung scheiern lassen [müssen oder können].)

 

 

‘Gilt diese Norm, an jedem Ort, zu jeder Zeit, für alle in gleicher Weise – oder tut sie gerade das (wie meist, bis immer) nicht?‘ – Jene Grundfrage die Juristinnen und Juristen zu allen Zeiten und immer wieder zu entscheiden hatten und (allenfalls rollenkomplementär, sodass etwa Ankläger und Richter zu unterscheidenden Funktionen haben) entscheiden.

Normenhierarchie....

Immerhin graue Möglichkeitsräume aus dem exklusiv dichotomisierten Entweder-Oder (von schwarz und weiss etc.) tun sich. durch  eine/Ihre - gar informelle – Ref/verenz an die/der Sprache, auf  ...Ohnehin hat der Norm(en)begriff erheblich mit dem was ‚normal‘ sei, oder jedenfalls werden soll, zu tun – und dies von den balsten/‚untersten‘ Modalitäten an und für/in allen (wo nicht sogar mit Durchsetzungsansprüchen über und durch alle). Mathematische und semiotische Normierungen gehören) nicht weniger wichtig dazu, als etwa technische respektive biologistische oder psychologische Duchschnittsmaße (wie etwa die sogenannten ‚Intelligenz-Quotienten‘ aber auch hauptsächlich intrinsischer, bis quasi ‚notfalls‘ externer, Verhaltenskontrolle; Vgl. Sozialpsychologie) und erhalten – gar nicht so selten auch formalen – Gesetzesrang. Insbesondere Soziologie und Ökonomie ausübende/gestaltende Personen bemühen sich darum (besonders wirksame) Normen zu gestalten, halten dies(e – zumindest vorgeblich) für eigentlich selbstverständlich, und verfügen über so wirkmächtige Durchsetzungsinstrumente, dass es durch Rechtsnoren und ethische Kontrollen begrenzt/zivikisiert werden, zumindest sollten – um ihre Normen (noch oder auch) für die Menschenheoit dasein zu lassen. Artig kopft Ihre Zofe 'für' Sie lieber den Teppich - oder: Was schließlich aus/von dieser Theorie heraus- bzw. abfällt.Denn für soziokulturelle Anpassungen des jeweiligen Menschen an Normen, und für Unterwerfungen der Individuen wird nur allzu gerne mit allen Mitteln / um jeden elementaren Preis gesorgt. So sehr und so heftig, dass ethische uund pistische Leitsätze/Prinzipien sogar zu ‚ästhetischen Normen‘ des konkreten Empfindens und Handhabens der Vorfindlichkeiten ge- bis verbraucht werden können (gar anstatt dürfen).

Insbesondere was die Formen von/der Normen angeht sind Verwandschaften mit und Unterschiede zu Schrift(lichkeit)en beachtlich/charakteristisch.

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

#Durchsetzungszimmer: Haben durchaus administrativen, zumal exekutiven, Charalter – sind/werden allerdings auch von allerlei moralisierenden empörungen, teils sogar ethischen Ansprüchen respektive Eomwänden bis Kontrollen, ‚umgeben‘.

 

 

 

 

 

Immerhin graue Möglichkeitsräume aus dem exklusiv dichotomisierten Entweder-Oder (von schwarz und weiss etc.) tun sich. durch  eine/Ihre - gar informelle – Ref/verenz an die/der Sprache, auf  ...Bekanntlich ‚verdankt‘ auch der rechtliche Fachterminus ‚Person– wo ja zwischen ‚natürlich‘ genannten, und in gewisser Weise Menschen meinend, sowie davon recht unabhängigen ‚juristischen Personen‘ als Verhaltens- bis Handlungssubjekten unterschieden wird – seine Herkunft als lateinische Wortschöpfung, erst dem theologischen Vorhaben, (sich - namentlich christlicherseits) die Vorstellungsschwierigkeit,

die doch wohl Mehrzahl (Vater, Sohn und Heiliger Geist) begrifflich so in der, als die und zu der singulär/singularen (oder zumindest ‚allerhöchsten‘) Einheit ‚Gott– bestimmendem Denken konform (also anderem geradezu blasphemisch entblößt) erscheinend – zu erklären,

 dass dies den Paradigmen der (im Ünrigen diesbezüglich gar irrigen) indoeuropäischen Denkhorizontselbstverständlichkeit – die (bis jede) Mehrzahl, äh eben alle Teile, notwendigerweise im/zum/aus dem einmalig (ausdehnungs- und bewegungslos miss-)verstandenen Ganzen / Singular auflösenden/herleitenden -

nicht unerträglich widerspricht. - Inklusive der Verführung, äh Einladungen, dann die klassisch in ausgerechnet drei (oh Schreck doch) aufgeteilten göttlichen Personen, bis Persönlichkeiten, schließlich, namentlich, etwa durch/mit Cartesius ( René Descartes), auch noch synchron in/als der Person des/der (jeweiligen) Menschen eben ('Körper/Leib', 'Seele' und 'Geist' genannt) zu analogisieren.

 

 

[Zitat E.B. bis ggf. Robert Spähmann versus Dreier - Menschenwürdeantastbarleotsproblemstellung] in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

 

So sind nicht allein Lebewesen – zumal menschliche – in, im Einzelenen durchaus umstrittenen und wandelbaren, sowie zwischen Rechtskulturen zeitgleich unterschiedlich ausgestalteten, Stufen zunehmenden Rechtspflichten unterworfen – haben also (grundlegende und eben teils mit dem Lebensalter und dessen 'Erfahrungsunterstellungen bis Reifheitserwartungen' zunehmende) Rechte bzw. juristisch relavante / 'verbindliche' Möglichkeiten. [Tabellenentwirf mit 'Naturschurt' und Menschenrechten?]in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

Sondern auch Kollektive aus mehr als einem 'Individuum' (etwa aus im juristischen Sinne 'natürlichen', sozialen und/oder Rechtspersonen) sind/werden Rechtspersönlichkeiten und wirken, bzw. verhalten sich, auch (und nicht 'nur') als solche. in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

 

 

Eine der Schwierigkeiten bzw. Grenzen des Sittenwiderigkeitskonzeptes zur Evaluation/Beurteilinzng rechtsversbindlich sein/werden sollendier Verpflichtungsabsichten (namentlich des Freiheitsverzichts [irdendwann wieder anderen Sinnes zu werden]) besteht ja darin, dass die Rechtsordnungen zivilisatorische Überformungs- bzw. Änderungsansprüche gerade der überlieferten, respektive etaliblieterten Sitten (und Gebräicheordnungen) der Kulturen zu bewirken haben. - Spätesten rechtsvergleichend wird (exemülarisch zwischen Sklavenpflichten etwa us-amerianischer Südstatten des 18, Jahrhunderts und heutigen Nichtigkeiten von Unterwerfungsverträgen, gar mit supranationalem Gültigkeitsanspruch) klar wie erheblche Durchsetzungskonflikte 'sich' zwischen einander, am selben Ort, zur selben Zeit, wechselseitig ausschließenden Sittenordnungen ergeben, können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als sprachlicher/denkerischer vielleicht Vorgriff auf/aus der nächsten Modalität  exemplifiziert/komprimiert namentlich das  Weltethosstiftungs-Projekt von  Hans Küng die noachidischen Gebote dessen, was die Menschenheit gemeinsam als kriminell zu verbieten/begrenzen trachtet auf:

Kapitalverbrechen (namentlich Mord und Körperverletzungen)

Manipulationen, zumal Zerstörungen, zwischenmenschlicher Beziehungsrelationen – stehen eher selten alle unter Strafandrohung, außer  solche die als wider das Gemeinwesen gerichtet/läßsterlich angesehen werden.

Betrugsdelikte (gar inklusive Eigentumsdelikten)

Grausamkeiten (gar nicht allein/immerhin Tieren gegenüber) zu begehen – wollen sich zudem eher wenige Leute verbieten/begrenzen lassen.

Interkulturell konsensfähiges ethischee Minimalstandartelement, sei jedenfalls  ... Und\aber ‚ursprünglich‘/zumindest noachidisch auch die Erichtungsfrage von Gerichtshöfen/Insitutionen zur Entscheidung wenigstens  darin/darüber.

 

Das Motiv dier Justizia als Richterin, die alle immer schuldig zu sprechen hat. Früher (und an den weitaus meusten Orten der Erde bis heute) im Namen und zumindest vorgeblichen Auftrag höherer Autoritäten (als jenen ‚beteiligter‘ Individuen).

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...Ein ganz gravierender Verstoß gegen das abedländische Verständnis und Vorstellungsvermögen des und seines prinzipiellen Einheits-als-und-in-Gleichheitsparadigmas, den andere 'Kulturkreis' und Semiotiken nicht so fanatisch, äh prizipientreu, vertreten. Auch das wichtige, das, gar 'ati-kulturkämperische', auch grammatisch immerhin singulare Prinzip ‚dina del machuta dina‘ beruht auf einer ‚Einheit in Viel- und Verschiedenheit‘-Denkform. Wie sie der semitische OT WaW versinnbildlicht und zum Ausdruck bringt.

דינה דל מחותה דינה  DiNaH DaL MaCHuTaH DiNaH.

Übertragbar etwa in/mit; ‚Die (unsere jüdische/minderheitliche) arme, schwache Rechtsentscheidung ist verschwägert mit / besiegelt in Ihrem (der herrschenden Mehrheitsgesellschaft) Gesetz.‘

„... bedeutet, dass die Juden das im Lande ihres Aufenthalts gültige Recht, vor dem ihrigen zu akzeptieren haben. Davon ausgenommen sind Ritus und Liturgie. [...] Das jüdische Gesetz wirkt nach innen und das Gesetz der jeweiligen Herrschaft gestaltet die Beziehungen nach außen.“ (Ch.K.)

 

 

Was manchen, gerade auch informierten/bemühten oder gar wohlmeinenden, Leuten (etwa in der Eile der Wikipedia oder in was auch immer) allerdings passiert(e) oder aber gemeint ist, das vermag über der so berechtigten, nicht allein grammatischen, Differenz zwischen ‚Erzählung‘ (Aggadah äãâà) ohne nähere Bestimmung überhaupt. und ‚der Erzählung‘ eben (jener) mit bestimmtem Artikel (Haggadah äãâä) – nämlich jener (mindestens für Israel) mitkonstituiven vom Auszug aus ‚Ägypten‘ – versäumt werden:

Die über so vieles entscheidende Differenz zwischen, auch noch so - wodurch an ‚Realita‘ und/oder ‚Virtualita‘ so an Klarheit, Deutlich- und Eindringlichkeit – qualifizierten, Erzählungen/Berichten/Indizien/Zeugenaussagen – etwa philosophisch/theologischen, politologischen, histprischen, gar naturwissenschaftlichen, psychologischen, motivatorischen bzw. rhetorischen, sei es literarischen, filmischen pp. Präsentierens א׀הגדה – einerseits

und Sitten, Bräuchen, ja sogar rechtsverbindlich sanktionierten, Normen (für des/der Menschen Verhalten - Halachah) הלכה ‚anderseits‘/weiterseits.

 [‚Knien‘ sei zwar abgeschafft – doch nicht einmal sprachlich-denkerisches hat irgendwie aufgehört]

Das/unser höchstens scheinbar harmlose Beispiel mag eine der Hauptschwierigkeiten illustrieren: In den Erzählungen – gar so gut wie jeder Ethnie, wenigstens aber in den meisten ‚Kulturkreisen‘ – findet sich ein Hinweis רמז darauf welches Knie ma(n – nach hintenn) zu beugen habe. Selbst in irgendeine ‚Haggada‘ wird sich einer hineinschreiben bzw. daraus herausdeuten – und jedenfalls immer ein gegenteiliger, damit unvereinbarer ‚Middrasch‘ finden – lassen:

 [Wo meine/unsere arm(seelig)e / schwache (auch Kirchen-)Rechtsauffassung vom/im höherrangigen (staatlichen) Landesrecht aufgehoben ist/wird]

Die Schwierigkeit entsteht aber und also nun hauptsächlich dann und darin: Wo alle verbindlich ‚(das) richtig(e Knie) zu beugen‘ haben (und nicht allein conditional ‚zu beugen hätten‘) frau mag es da abendländisch insofern einfacher haben, dass von ihr verhaltensfaktisch stets verlangt wurde (und weiterhin [verborgen] wird) beide zu ... Sie wissen schon.

 

 

Schlossfüherin knixst Ihnen einen, gar objektiviereden, Schritt zurück[Ups akademische, wenigstens aber geisteswissenschaftliche, Reverenz]

Es kommt darauf an ... Juristische Modalutät - zur nächst 'höheren' [… schrittweise/‚infantristisch‘, nicht einmal (und gleich gar nicht ‚einfach‘) von gewünschten Ergebnissen (Rechtsfrieden) her, (sondern gemäß geltender Rechtsordnung) vorzugehen]

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...Zu allen Zeiten und wohl auch an allen Orten menschlichen Zusammenlebens (zumal in größerer Personenanzahl) mussten sich 'Juristen' mit den Fragen beschäftigen gilt diese, die jeweilige, Norm an jedem Ort, zu jeder Zeit und für alle Menschen (gar Wesen überhazpt) gleichermaßen - oder tut soe gerade dies eben nicht. (Vgl. auch Aspekte der Spezivizität bis Fortgültigkeit 'älterrer' bzw. 'neuerer' Regelungen etwa mit M.Ro.)in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

 

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ... [Bereits ‚was‘ angeklagt/vorgeworfen wird unterscheidet: Unterlassung, Unfall, Tötung, Totschlag, Mord, Kriegsverbrechen …] Zivilisiert beeinflussen Motive, (das Gericht hinreichend/überzeugend festgeselltend angenommene) Verhaltensgründe und Handlungsabsichten, zwar das Strafmass – wirken sich aber gerade nicht auf ‚angerichteten Schaden‘ / vorfindliche Ereignisfolgen aus.  [Unterstellte Absichten und behauptete Ursachen betreffen/berühren, bis ändern, allerdings handhabende Sichtweisen/Wertungen, bis zu Inszenierungen, der/von Gegebenheiten, wenigstens aber deren Erzählung/Erinnerung – durchaus unterschiedlich, gar ohne (konsensfähige) Übereinstimmung beteiligter/beobachtender Parteien] Rache- und Vergeltungs- äh Ausgleichs-Konzeptionen (auch ‚gemeinwesentlich‘ delegierte) versuchen/wollen (zudem) ‚zurück‘- undpder ‚ersatzweise‘-weh-zu-tun,  [Eben/Even ‘The Avendersbekanntlich nicht notwendigerweise immer ‚mit Schirm, Charm und Melone‘ vorgehende – ‚Rächer‘/Strafen haben begrenzte Reichweiten] ohne (selbst/gerade) ‚ausgleichend‘ an Versöhnungs- und insbesondere Selbstvergebungsfragen vorbei zu kommen. Juristische Modalutät - zur nächst 'höheren' []

 

Zur so entlarvenden Redefigur vom 'rechtsfreien Raum' bzw. der Drohung mit dern Horrorvorstellungen willkürlicher Ordnungslosigkeit haben jene Kräfte, sprich Leute, die sich akzuell in der Nähe, bis an, der Macht befinden, ja meist eine besondere Affinität. Die von Herrschenden wohl am meisten zu füchtenden Freiheiten(räume und -zeiten) bleiben wohl die eigenen Torheiten (zu denen gar nicht selten die - oft selbst so verfasste - Rechtsprdnung gehört oder wird), das uneinsehbare innere der anderen - gar beherrschten - Menschen und die schicksalhaften offenen Kontingenzen der weder vollständigen Vorhersehbarkeiten, noch hinreichendenen Determinierbarkeiten, des künftigen Geschehens.

 

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...Obwohl Verstöße gegen die Sittlichkeit(en) häufig anders geahndet werden, als solche wider die Rechtsordnung(en) sind diese beiden Bereiche einander nicht einfach hirachiesierend unter- und überzuordnen. So sind etwa sittenwidrige Vertröge rechtlich unwirksam / nichtig und so manche Saktionen sittlichen Verhaltens erfolgen (zumal kulturalistisch tradiert bis kulturell üblich) sogar entgegen der gültigen Rechtsordnung (insbesondere jene ethischen Prinzipien verletztend, zu deren Schutz bzw. Durchsetzung sie vorgeblich und esben 'erst' im/als Ergebnis dienen sollen).in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

 

Es kommt darauf an ... gar Englischer Salon versus Römischer Salon:

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

[Die auch, bis spätestens, im rabbinischen Rechtsverständnis sieben noachidischen Gebote des überhaupt basalsten  Bundesvertrages zwischen Noah – im Namen gar der ups ganzen Menschenheit undװaber G’tt selbst – gar, oder immerhin, zum gegenwärtigen ups Fortbestand ‚der Himmel und dier Erde‘, inklusive allerlei Menschen – enthält bekanntlich, neben den, gar in jedem ‚Ethos‘, mehr oder minder ausführlich, angelegten, gemeinsamen Verbotsbereichen, auch jene eine, geradezu / immerhin mindestens ‚gesellschaftsvertragliche‘, ups Zivilisationsgebot der Einrichtung von (irdischen) Gerichtshöfen / Rechtswesen zum/als Willkürverzicht]  In mancherlei Hinsichten sogar überraschend übersichtlich mag sich / uns ‚Strafrechtlich Relevantes‘ auch dahingehend erweisen, dass/worin/worauf/woraus die ja so zahlreich( verschieden)en, doch in/bei allen Rechtssystematiken vorfindlichen, (nicht einmal immer verschriftlichten) ‚Paragraphen‘ dazu  reduzierber / zurückführbar / basieren:

 

[Hurra, d/noch eine Verfehlung gefunden, die jemandem vorzuwerfen, bis allen verbietbar?] Doch, bis denn von den vier großen, zudem interkulturell als solche durchaus konsensfähigen – eben anstatt inhaltlich intersubjektiv deckungsgleich ausgestalteten / geregelten –, Kriminalitätsbereichen eignen sich besonders jene der Einmischung in zwischenmenschliche Beziehungsrelationen, bis der häufig als ‚Blasphemie‘-bezeichneten Berührungen des gemeinwesentlichen Selbstverständnisses, zur Entblößung jener Synchronisierungstendenzen, die Andunngen diesbezüglicher Abweichungen, keinesfalls dem ‚Tuturum exaktum‘, zumal G’ttes ‚Endgericht‘ überlassen, sondern auf Erden verhindern, zu wollen!  [Hinzu gehört in welch inhaltlicher Eintracht gerade auch die, meist als ‚Neues Testament‘ bekannteren, ‚Apostolischen Schriften‘, in / bei ihrer Kritik am sittengesetzlich verstandenen Moralgemurmel formell (gar über)erfüllter äußerlichen Brauchtümmer, den menschenheitlichen Grundkonsens an / als Unrechtsbewusstheit/en, aller – ob sie nun je von G’ttes /tora/ gehört haben oder nicht – tradieren]

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...Auch und gerade was das Zustandekommen von Gesetzeswortlauten, also der jeweils, gar verschriftlicht geltenden Textcodices, angeht sind die beiden Doppelaspekte zu berücksichtigen/erkennbar, dass - einen Regelungsbedarf unterstellt/gegeben oder zumindest behauptet - zwar 'vom Reißbrett quasi 'mechanischer', gar vorgeblicher, oder sogar g'ttliche,r (folglich um so mehr menschlichen Verstehens und Auslegenes/Anwendens bedürftiger) Allwissenheit (zumal der Herrtschenden oder Friedenstiftenden) ausgehend Regelungen getroffen werden können; aber selbst oder gerade diese Anordnungen sich nicht notwendigerweise dadurch bewähren dass sie hinreichend eingehalten werden noch dadurch/so, dass ihre Einhaltung zum erwünschten gesellschaftlich-kulturellen Ergebnis führen muss.

Selbst in diesen der Bevölkerung eher übergesülpten, vergleichweise häufigen, bis klassischen, Fällen der Rechtscodifizierung kam es zu zahlreichen Reformen (und das nicht zentral weil sich die Gesetzgeber/Herrschenden irrten, sondern eher weil sie ihre Meinung von dem wie das Recht auszugestalten sei änderten).

Die gerne mit (namentlich graswurzelartiger, moderner) 'Demokratie' verbundene Vorgehensweise, sich eher 'von unten her', aus der Lebenspraxis heraus, gar debattierend, auf Gesetze zu einigen und diese dann, durchaus ebenso hoheitlich und autoritativ zu erlassen, soll einerseits eine breitere Kenntnisbasis der Sachberhaöte und/oder 'anderseitrs', bis des Weiteren, ein größeres Verständnis/mehr Transparenz für, respektive eine höhere Bereitschaft zur Akzeptanz/Einhaltung, der Normen wecken - hat den 'Praxistest' allerdings nur, bzw. soll ihn immerhin, teilweise berets stärker in die erste Grundgestaltung der Gresetzesiniziativen einbeziehen.

 

Die eigentliche Kränkung dabei (zumindest für 'den Gesetzgeber') ist ja weniger. bis nicht, die Möglichkeit von Gesetzesverstößen, dafür sind ja meist Sanktionen vorgesehen, die nicht nur als Drohung sondern auch im Vollzug ihre - wenn auch nie (eben nicht einmal todesbewährt) absolute - Wirkung haben und ggf. angepasst respektive präzisiert (was weder immer opch notwendigerweise eine Verschärfung sein muss) werden. Sondern die wesentliche Demütigung besteht in der Kenntnisnahme, dass respektive falls die (gleich gar die buchstabengetreue) Einhaltung der Norm gar nicht zum beabsichtigten Ergebnis führt - der - wie auch immer zustandegekommene - Wortlaut also überhaupt insofern, quasi handwerklich nicht hinreichend zu sein wermag. in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

 

Gerade vergleichende Rechtswissenschaften – bereits unter und zwischen exemplarisch auf (zunächst eher offene, doch bisherige Entscheidungen berücsichtigende) angelsächsiche 'case law'-Konzeptionen, oder auf (in sich eher bereits vorher allumfassend sein s/wollend abgeschlossene) römische Rechtsprinzipien beruhende, respektive erst recht gegenüber gleich auf (ja jeweils keineswegs weniger konkret ausdeutungsbedürftigen, und siich [durchaus im Widerspruch zu manchen Selbstverständnis-Hoffnungen, bis Ansprüchen respektive gar konfliktreich] wandelnden) quasi 'transzendent', von (soziopersönlich) 'außen'/'oben' – etwa 'Natur' oder 'Gott' - her vorgelebten/überlieferten bis codifizierten Texten bis (heilig offenbarten) Formeln (respektive Messwertrabellen) berufende belegen durchaus eine, sogar (selbst bei je intern, wohl eher selten vollständiger, strengster Folgerichtigkeit der Entwicklimg) als kontingent so gewordene Beliebigkeit [sic!] der jeweiligen Ausgestaltung der jeweiligen Rechtsordnungen verständliche/deutbare, untereinander bzw. gemeinsam (zumindest teilweise antagonistisch/widersprüchliche bis konfligierende) zahlreiche Vielfalt.

Deren (der Rechtsordnungen - insbesondere häufig territorial organisierte) jeweilige Gültigkeit, bis Verbindlichkeit, von deren antagonistischen Vielzahl aber nicht etwa in jener (manche zumal globale Akteure anfechtenden) Weise betroffen wird, dass sie deswegen geringer, oder die Treue dazu weniger, wichtig respektibe beliebig auswählbar, wären. – Sondern, dass ein und das Selbe (nicht selten mit persönlicher Identität bis zuverlässiger Integrität verwechselte oder gleichgesetzte) Verhalten was/das hier (heute) rechtens ist, dort gegen 'das' (aktuell gültige) Gesetz verstoßen kann (respektive dies konkret respektive andauernd tut), relativiert (setzt also) nicht 'nur' die singularisierte/vergottete Absolutheitsvorstellung von Gesetzen, äh von 'dem Gesetz' (in Beziehungsrelationen), aondern auch und gerade (gar alles – zumindest gutes wie schlechtes/böses) Verhalten (das nämlich sogar hier/damals falsch und dort künftig/richtig aber ... Sie wissen und hören schon den Aufschrei äh Ruf nach totalitärer Allgemeinverbindlichkeit -oswe immewrhin ethischer Gemeinsamkeit von Universalien).

Die englische (so aber aich die australische und mach andere etwa afrikanische bis gar Gibraltars) Straßenverkejrsordnung sieht - wenn auch mit stehts und überall üblichen Ausnahmen - das Fahren auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite vor; und die 'römische' (sowie die Kanadas, der USA des übrigen Europas etc.) enthalt bekanntlich das/ein ebenso prinzipielles Rechtsfahrgebot – mit all den zu erwartenden Selbstverständlichkeits-, Gewöhnungs- und Abweichungsgsverurteilungskonflikten (und manch – manchmal unzureichenden - straßenbaulichen Übergangshilfen) die zu erwarten sind.

Etwa mehr interkulturell überseisntimmender Konsens wird insbesonder bei/gegen 'Kapitalverbrechen' erwartet/unterstellt – doch auch da weichen die genauen Sefinitionen (auch zwischen einander wechselseitig als 'zivilisiert' anerkennenden benachbarten) Nationen (oder etwa US-Bundesstaaten) im Einzelnen voneinander ab, mehr noch was deren Feststellungsverfahren und Andungsweisen angeht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geregelte, gar durchschaubare, Verfahren, die hinreichend viele natürlich wie juristisch genannte Personen bzw. Menschen - auch und gerade ohne dazu deren 'Innerstes' zu kennen und sie gar ändern, oder besser machen, zu müssen - motivieren, gerade das (zumindest, oder immerhin, das rechtmässig) Vereinbarte. bis gesetzlich Verlangte (und sei es gerade gegen persönliches/sachliches Widerstreben dennoch) zu tun bzw. in diesem erweiterten Sinne 'vertragswidriges' (Verhalten) zu unterlassen - und gar zudem möglichst, all jene die dagegen verstoßen gleichermaßen gerecht und/also nun den Verhältmissen gemäß (auch und letztlich gerade gewaltsam) zu zwingen bzw. immerhin daran zu hindern (jedenfalls ständig wiederholt zu)viel (im so konkretisierten bis präziesen, nicht etwa allein spontan oder intuitiv [zutreffend] so empfundenen, Sinne) Unrecht zu begehen.

 

Knicksreferenz vor der Wissenschaft - gar verlangt?

Na klar wurde und wird (hier oben brav auch, äh allein) die Systemgerecgtigkeit zur/als höchste/n Königin der Wissenschaften ausgerufen. Alles prinzipielle Denken, bis normative Verhalten, hat diese bis unsere Referenz (etwa nach dem berühmten Muster: Jemand hat sich [zwar] rechtlich nichts zu Schulden kommen lassen) anstelle einer Reverenz (doch war dieses Verhalten nicht ohne [wenigstens für andere und/oder immerhin für einen selbst] unerwünschte Folgen) explizit, ohne dadurch etwa zu wissen, was bzw. ob das Ganze singulär abgeschlossen ... Sie wissen wohl schon. Dem Hochschloss der Weisheit - wenn auch über der Überzeugtheitenfestung - entgegen.

Wesentliche Ergebnisapekte dieser Modalität:Mehr als, bestenfalls doch immerhin, zeitweiligen und lokalen Rechtsfrieden vermögen wir unter und uwischen uns Menschen nicht herbeizuführen - gleich gar nicht gewaltsam (was nicht wenige Leute erstaunt, die etwa Störungsverhinderungen mit Kooperation verwechseln, also nicht allein je die daher Vernichtungsabsichten hegen). So 'etwas' wie respektive jemandes ethisches Verhalten, oder zumal hilfreiche Hoffnung, Vertrauen bis Glaube im engeren/primären Sinne und selbst Liebe, gar pistisch qualifizierte Weisheit, bleiben notwendigerweise (da - und dies bereits einseitig - Freiheit/en voraussetzend) nicht einmal mittels einhaltend akzeptierter (also nicht allein/'erst' durchgesetzter) Rechtsordnung erzwingbar - ganz rechtlos, ohne verbindliche Regeln allerdings anscheinend und bereits im deutlichen, Widerspruch zu all den Ethisierungen, aber auch nicht.

 

Spätestens auf der juristischen Ebene, und modal (und sei/wäre es gar paradoxerweise uur) hier mit imperativ zwingender Notwendigkeit, bringt jede Pflicht – die einen rechtlichen Gültigkeitsanspruch hat – komplementäre Rechte mit sich, nicht anders als jedes, zumal einklagbare, Recht zugleich Pflichten konstituiert – allerdings beides weder immer zeitglich, noch notwendigerweise jeweils für/von ein und die selbe/n Person.

 

Dass – gar desswegb / dennoch – Ungerechtigkeit existiert, wissen wir zumindest besser, als was (bis ob überhaupt – zumal jenne, dadurch qualifizierte) Gerechtigkeit wäre (dass sie das Gegenteil von G'ttlosifkeit ist). Sachgerecht, normgerecht, umweltgerecht und/oder gelich gar menschengerecht sähe, äh sieht ja noch nicht einmal intersubjektiv aus jeder Persktive für/von alle/n Personen, bis subjektiven Individuen (gleich gar klagende und beklagte), notwendigerweise gleich aus – aber (bereits, oder wenigstens, mechanisch/buchhalterisch) ausgleichende Gerechtigkeit ist/wäre auch nicht (so) einheritlich / singulär / eindeutig anerkennbar (wie sie mir/uns jeweils, gerade überzeugend erscheint). - Auch insofern wäre Justizia (und wem sonst noch?), jene heilige Augenbinde abzunehmen, die abendländisch Wahrheitenfindung, und nicht etwa Parteilichkeiten (durch so allenfalls vorgeblich vorgeblich verhinderliches a/Ansehen der Person, und dafür gleich gar der Sachverhalte), im Wege steht. - Immerhin KoHeLeT rät bekanntlich: 'Sei nicht allzu gerecht und nicht allzu g'ttlos'.

 

Aufgangsgewölbe algebraischer Arithmetik: Differenz/en und des Meinens

Schlosshof des Topologischen: Ausgedehtheit/en

Kanonnenhalle der Kinematik: Bewegtheit/en

Algebraisches Eingangsgerwölbe arithmetischer Differenz/en

Schlosshof des/der Raumzeitlichen Pliralitäten tohologischer Modalität des Geometrischen

Der Kinematik / des Bewegten Eingangshalle des Kennens (gar Kannonen)

Rotes Treppenhaus des Physikalischen: Substanziiallität/en und Korridore analytischen Denkens

Sanitärräume 'reiner' Sachlichkeit

Wohnräume der Emmergenz

Gemächer des/der Menschen

Blaues Schreibzimmer und Grüner Salon biologischer Vielfalten des Belebten

Schwarzer Salon psychologischer Ränder

Roter Salon des nicht immer nur reduktionistischen Analytischen

Blaues Schreibzimmer des Biotischen beim Grünen Salon

Scharzer Salon des Psychischen

Rotes Salon des Analytischen

Französischer Salon der Historie

Ahnensaal der Semiotika

Königszimmer der Soziologien

Französisxhr Salon der Geschichte

Ahnensaal der semiotischen Modalität

Soziologisches Königszimmer des Herrschaftsausübung des und der über den und die Menschen

Schatzräume des Ökonomischen

Rokokozimmer der Ästhetiken

Übersicht

Auch hinter der Wahrnehmung

Schlossfüherin knixst

Renaissancesalon der Ethik

Turmsalon der Pistik

Grünes Treppenhaus und Korridore des Könnens

in Arbeit - befindet sich allerlei doch ...

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